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FÜR FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
A) Auftragsgegenstand, Lieferzeiten, Bezahlung,
Lieferumfang
Der Auftragsgegenstand sollte in jedem Auftrag festgehalten sein. Durch
unklare Erläuterungen des Auftraggebers entstehende Kosten sind vom
Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Wahrheit
entsprechende Angaben über Zweck der Aufnahmen sowie seine Person zu
machen.
Die zur Herstellung der fotografischen Arbeiten genutzten Hilfsmittel und
Negative oder Diapositive oder Datensätze sind, so nicht explizit im
Auftrag aufgeführt, nicht Gegenstand des Auftrages, können aber gesondert
erworben werden.
Alle im Auftrag genannten Fertigstellungsdaten sind Circa-Angaben und
unterliegen teilweise Schwankungen. Lieferverzögerungen durch Lieferanten
oder höhere Gewalt berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.
Alle im Auftrag (Werkvertrag) genannten Produkte müssen bis spätestens 4
Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin gegen Barzahlung übernommen
werden. Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, sind wir
berechtigt nach Ablauf einer Frist von 4 Wochen ohne weitere
Zahlungsaufforderung bankübliche Zinsen auf die Restschuld zu berechnen.
Bei Erstaufträgen ist eine im Auftrag festgelegte Anzahlung zu entrichten.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Erfüllungsgehilfen zu engagieren, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages für notwendig erachtet wird.
Der Lieferumfang ist im Auftrag festgehalten. Allgemein gilt das Wahlrecht des Fotografen. Ein Herausgaberecht aller Aufnahmen, die zum Auftragszeitpunkt enstehen, ist ausgeschlossen. Es kann durch ein NDA (Non Disclosure Agreement) jedoch erworben werden.
B) Urheberschutz, Verwertungsrechte und Fotogenehmigungen
Alle von uns erstellten Aufnahmen unterliegen dem Schutz durch die jeweils
gültigen Urheberschutzgesetze in Deutschland und der EU und dürfen ohne
unser schriftliches Einverständnis nicht vervielfältigt oder verändert
werden.
Dies gilt insbesondere für die digitale Archivierung und Bearbeitung.
Jedwede Veröffentlichung - egal ob in Print- oder digitalen Medien - darf
ausschließlich mit Autorenangabe erfolgen. Eine Mißachtung dieser im
Urheberrecht verankerten Vorschrift zieht eine Rechtsverfolgung nach sich.
whitewhitewedding.de behält sich vor, mit jedem erstellten Bild Werbung in
Ausstellungen, Wettbewerben, Printmedien sowei Onlinemedien zu treiben.
Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht werden, so muß er dies
unverzüglich und schriftlich dem Bildautoren mitteilen. Für bereits
veröffentlichte Werke besteht kein Anspruch auf Rückruf, Entfernung oder
Schadensersatz.
Bei Fototerminen auf privatem oder öffentlichen Grund bedarf es der grundsätzlichen Klärung der Fotogenehmigung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, eventuell notwendige Fotogenehmigungen einzuholen und deren Kosten zu tragen.
Der private Auftraggeber erhält nach vollständigem
Rechnungsausgleich ein nichtkommerzielles Verwertungsrecht. Kommerzielle
Verwertung in Print- und anderen Medien ist untersagt. Bei kommerziellen
Auftraggebern ist ein einmaliges Verwertungsrecht zur angegebenen Nutzung
enthalten. Weitergehende Verwertungsrechte werden gesondert berechnet.
C) Auftragsabschluss- und rücktritt
Ein Dienstleistungsauftrag bedarf der Schriftform. Nicht verschriftete
Aufträge gelten weder als Terminzusage noch als Reservierung oder als
Durchführungszusage.
Bei Auftragsrücktritt oder Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins
gehen 40% des vereinbarten Gesamthonorars zu Lasten des Auftraggebers. Ein
vereinbarter Termin kann einmalig bis zu drei Tage vor dem Termin verlegt
werden. Sollte eine direkte Benachrichtigung nicht möglich sein, so steht
es dem Auftraggeber frei, einen Dritten zur Benachrichtigung zu
beauftragen.
D) Mitschnitt
Ein Mitschnitt unserer Aufnahmen oder Aufnahmetätigkeiten ist nur bei
nicht störendem Verhalten gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen uns zum
sofortigen Arbeitsabbruch. Bis dahin entstandene Kosten sind vom
Auftraggeber zu tragen.
E) Haftungsausschluß
Für alle uns überlassene Aufnahmegegenstände ist Haftungsausschluss
vereinbart. Gesonderte Haftungsvereinbarungen sowie Disclosure-Agreements
können nach Prüfung bei Auftragsvergabe vereinbart werden.
F) Gerichtsstand
Es gilt der Gerichtsstand Hannover als vereinbart.
G) Salvatorische Klausel
Sollte ein oder mehrere Paragraphen dieser AGB unwirksam sein, so wirkt sich dies nicht die Wirksamkeit aller anderen Paragraphen aus.
Gehrden, 07.01.2020